Reifen sind das einzige Teil eines LKW, das die Fahrbahn berührt, und wie man sie auswählt, kombiniert und betreut, entscheidet darüber, ob der Lastwagen die Überprüfung besteht oder am Straßenrand abgestellt wird.
Mischbereifung ist eine der häufigsten Fragen, die Fuhrparkleiter stellen: darf man unterschiedliche Reifen montieren und trotzdem legal fahren? Die Antwort ist nicht immer eindeutig, aber die Regeln sind festgelegt, und wer sie kennt, spart sich Strafen, Standzeiten und Versicherungsstreitigkeiten.
Gehen wir durch, was das Gesetz vorgibt, wie Prüfer es tatsächlich anwenden, was Österreich im Winter verlangt und was kluge Flotten tun sollten, wenn sie mit der oft chaotischen Realität des Betriebs konfrontiert sind.
Die schnelle Antwort, die Sie zuerst brauchen
- Unterschiedliche Größen oder Bauarten auf derselben Achse eines LKW sind nicht erlaubt. Dazu zählen Radial- vs. Diagonalreifen oder Zwillingsräder mit unterschiedlichen Dimensionen. Straßenkontrollen werten das als Mangel.
- Mischungen von Marken sind auf EU-Ebene nicht ausdrücklich verboten. Reifen auf derselben Achse müssen jedoch in Größe, Lastindex, Geschwindigkeitskategorie und Bauart übereinstimmen. Die Fahrzeugtypgenehmigung kann strengere Vorgaben enthalten.
- Runderneuerte Reifen sind erlaubt, wenn sie die Genehmigung nach UN ECE-Regelung 109 tragen und korrekt auf der Achse kombiniert werden.
- Österreich schreibt Winterreifen für schwere Nutzfahrzeuge über 3,5 t zwischen 1. November und 15. April vor, mit Mindestprofiltiefen und Pflichtketten.
- EU-Labels und Typgenehmigung sind entscheidend. Schwere C3-Reifen müssen der UN ECE R117 entsprechen und nach EU-Verordnung 2020/740 gekennzeichnet sein.
Kurz gesagt: Achseneinheitlichkeit ist die klare Grenze. Darüber hinaus kann Mischen erlaubt sein, muss aber sorgfältig gehandhabt werden.
Warum Flotten ständig nach „Mischbereifung“ fragen
Einen Fuhrpark zu betreiben ist selten lehrbuchmäßig sauber. Reifen werden rotiert, Karkassen runderneuert, und Antriebsachsen tragen oft Traktionsprofile, während Lenkachsen auf rollwiderstandsarme Designs setzen. Unterschiedliche Dimensionen an Lenk-, Antriebs- und Trailerachsen sind normal und genehmigt.
Die eigentliche Herausforderung liegt darin, zu wissen, wann ein Mix zulässig ist und wann er Ihnen bei einer Straßenkontrolle eine rote Karte einbringt.
Entscheidend ist nicht nur die Legalität, sondern auch die Performance, da unpassende Reifen das Bremsverhalten, den Treibstoffverbrauch und sogar das Vertrauen des Fahrers beeinflussen.
Das rechtliche Rückgrat, unter dem Sie arbeiten
Bevor man betrachtet, was Mischbereifung in der Praxis bedeutet, lohnt es sich, die Diskussion in den tatsächlichen Regelwerken zu verankern.
Die folgenden Gesetze und Vorschriften sind der Rahmen, nach dem jede LKW-Flotte in Europa beurteilt wird.
EU-Richtlinie 2014/47/EU
Auf EU-Ebene werden die Regeln für Straßenkontrollen durch die Richtlinie 2014/47/EU harmonisiert.
Kontrolleure orientieren sich an Anhang II, der die Gründe für ein Nichtbestehen auflistet. Drei Punkte sind bei Mischbereifung besonders relevant:
- Reifen auf derselben Achse oder auf Zwillingsrädern unterschiedlicher Größe → Nichtbestehen
- Reifen auf derselben Achse unterschiedlicher Bauart (Radial vs. Diagonal) → Nichtbestehen
- Reifendimension, Tragfähigkeit, Genehmigungskennzeichnung oder Geschwindigkeitsindex nicht gemäß den Anforderungen und mit Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit → Nichtbestehen
Das ist das Regelwerk schwarz auf weiß. Wenn Sie über Achsen hinweg mischen, werden Sie nach Typgenehmigung und Sicherheit beurteilt, nicht nur nach Identität.
Typgenehmigung und Kennzeichnung
- UN ECE R54: Die zentrale Vorschrift für Dimensionen, Markierungen und Leistung von Nutzfahrzeugreifen.
- UN ECE R109: Regelt runderneuerte Nutzfahrzeugreifen. Trägt eine Runderneuerung die R109-Genehmigung, ist sie rechtsgültig.
- UN ECE R117: Definiert Grenzwerte für Nasshaftung, Rollwiderstand und Geräusch, sowie Prüfverfahren für Schnee.
- EU-Verordnung 2020/740: Das Reifenlabel-Gesetz, einschließlich Nasshaftung, Kraftstoffeffizienz, Geräusch und dem 3PMSF-Schneeflockensymbol.
Jeder legale Reifen in Europa lässt sich auf eine dieser Vorschriften zurückführen. Sie setzen die Grenzen, auf die sich Prüfer und Gerichte stützen.
Sonderregeln für Österreich, die Sie nicht ignorieren dürfen
Für Flotten, die in Österreich unterwegs sind, schreibt das nationale Recht strengere saisonale Pflichten vor:
- Zeitraum: November bis 15. April für Fahrzeuge >3,5 t
- Bereifung: Mindestens eine Antriebsachse muss Winterreifen mit M+S (und idealerweise 3PMSF) Kennzeichnung haben
- Profiltiefe: Minimum 5 mm bei Radialreifen, 6 mm bei Diagonalreifen
- Ketten: Müssen im selben Zeitraum mitgeführt werden
Die österreichischen Vorschriften verdeutlichen, wie „Mischbereifung“ mit saisonaler Sicherheit zusammenhängt. Befindet sich auf einer Antriebsachse ein Winterreifen und das Gegenstück ist nicht dafür zugelassen, drohen sowohl rechtliche Probleme als auch Traktionsverlust.
Was „Mischbereifung“ in der Praxis wirklich bedeutet
Wenn Fahrer von „Mischbereifung“ sprechen, meinen sie selten dasselbe. In der Praxis kann es alles abdecken, von der Kombination verschiedener Marken auf einer Achse bis hin zum Einsatz von Runderneuerungen mit neuen Karkassen. So zeigt es sich auf der Straße und im Regelwerk.
Mischungen, die strikt verboten sind
- Unterschiedliche Größen auf derselben Achse
- Radial- und Diagonalreifen auf derselben Achse
- Zwillingsreifenpaare mit unterschiedlichen Größen
Alle drei führen bei EU-Kontrollen automatisch zum Ausfall.
Mischungen, die erlaubt, aber riskant sind
- Unterschiedliche Marken auf derselben Achse, sofern alle Indizes übereinstimmen
- Neu- und runderneuert auf derselben Achse, wenn beide R54/R109-konform sind
- Unterschiedliche Profilarten auf derselben Achse
Keine dieser Varianten ist ausdrücklich verboten, aber sie bergen reale Risiken. Abweichende Umfänge können Differentiale belasten, Unterschiede im Rollwiderstand können Mehrverbrauch verursachen, und Profilabweichungen können ABS oder ESC unter Last destabilisieren.
Mischungen, die normal und erwartet sind
- Unterschiedliche Größen zwischen Lenk-, Antriebs- und Trailerachsen
- Unterschiedliche Marken zwischen Achsen (nicht auf derselben Achse)
- Verwendung von Runderneuerungen auf mehreren Positionen, wenn R109 zugelassen
Solange die Fahrzeugtypgenehmigung und Achsvorgaben eingehalten werden, fällt man bei Kontrollen damit nicht durch.
Sicherheit im Winter- und Gebirgseinsatz
Schwer-LKW sind im Verhältnis zu ihrem Unfallanteil überdurchschnittlich an tödlichen Verkehrsunfällen beteiligt. Darum ist Reifen-Gleichmäßigkeit so entscheidend.
Ein Traktionsungleichgewicht auf einer Achse verlängert den Bremsweg und destabilisiert ABS-Eingriffe.
Auf Alpenstrecken kann eine Mischung aus 3PMSF- und Nicht-Winterreifen auf derselben Achse unvorhersehbare Drehmomentverteilungen auslösen.
Das 3PMSF-Symbol (das Berg-Schneeflocken-Zeichen) bestätigt echte Schneeleistung. Eine Mischung auf einer Achse, bei der nur ein Reifen 3PMSF trägt, untergräbt diese Sicherheit.
Die österreichischen Vorschriften sind ein praktisches Beispiel: In der Winterperiode müssen Antriebsachsen vollständig konform ausgerüstet sein.
Schnell-Checkliste für Mischbereifung
Wie Prüfer darüber denken
Straßenkontrolleure stufen Mängel als gering, schwerwiegend oder gefährlich ein. Größen- oder Bauabweichungen auf derselben Achse sind mindestens schwerwiegend und meist gefährlich.
Nachschneidefehler, freiliegende Karkassen oder ungleichmäßiger Verschleiß können sich rasch verschärfen. Markenmischung führt nicht automatisch zum Durchfallen, doch wenn die Sicherheit leidet, sind Sie gefährdet.
Warum EU-Labels wichtig sind
Auch wenn Dimensionen und Indizes stimmen, verhalten sich Reifen unterschiedlich. Da kommt das EU-Label ins Spiel:
- Nasshaftung = kürzerer Bremsweg bei Regen
- Rollwiderstand = direkter Treibstoffkostenfaktor
- Geräusch = Einhaltung von Stadt- und Tunnelvorgaben
- 3PMSF-Symbol = geprüfte Schneetauglichkeit
Kosten- und Risikoargumente
- Kraftstoffverschwendung: unterschiedliche Umfänge oder Mischungen erzeugen Widerstand.
- Versicherungsstreitigkeiten: in Österreich kann nicht-konforme Winterausrüstung die Beweislast umkehren.
- Stillstand: Reifenmischungen zählen zu den häufigsten Ursachen für Pannen auf der Straße.
Flottenmanager können auf diese Risiken verweisen, um strengere interne Richtlinien zu rechtfertigen.
Erstellung einer Mischbereifungsrichtlinie für Flotten
- Formulieren Sie eine feste Regel: gleiche Achse = gleiche Größe, Bauart, Tragfähigkeit, Geschwindigkeits- und Winterkategorie.
- Saisonale Vorgabe: bei Fahrten durch Österreich Antriebsachsen ab 1. November mit Winterreifen ausrüsten und Schneeketten bis 15. April mitführen.
- Markenvorgabe: Markenmischung nur achsweise zulassen, niemals innerhalb einer Achse.
- Abrollumfang kontrollieren: bei Kombination von runderneuerten Reifen mit neuen messen.
- Label-Anpassung: Nasshaftungsklassen pro Achse identisch halten.
- Nachschneiden prüfen: sicherstellen, dass es dem Herstellermuster und der Tiefe entspricht.
- Dokumentation aufbewahren: Typgenehmigung, Felgentabellen und Nachweisfotos für Kontrollen.
Hinweis für österreichische Flotten
Für österreichische Betreiber ist HubTrac Reifen als starker lokaler Partner positioniert.
Wir unterstützen mit gesetzeskonformen Winterausrüstungen, R109-Runderneuerungsprogrammen und achseinheitlichen Paketen.
Die Zusammenarbeit mit einem Anbieter vereinfacht die Nachweisdokumente und trägt dazu bei, Achsen innerhalb Ihrer LKW-Flotte einheitlich zu halten.
Beispielszenarien
- Lenkachse Markenmischung: erlaubt, wenn Indizes passen, aber Risiko von Bremszug. Bald auf Gleichheit tauschen.
- Antriebsachse neu plus runderneuert: erlaubt mit R109, aber Umfang messen.
- Zwillingsmontage mit 315/70 vs 295/80: strikt verboten.
- Österreich Winterzeit mit einem Winterreifen und einem Nicht-Winter-Pendant auf Antriebsachse: unsicher und wohl strafbar.
Häufige Fallen, die zu Ausfällen führen
- Mischen von Radial- und Diagonalreifen bei später Pannenhilfe
- Ersetzen eines defekten Zwillings mit „irgendwas, das passt“
- Unter 5 mm Profiltiefe in Österreich während Winterzeit fahren
- Nachschneiden über gesetzliches Muster hinaus
Wichtige Schlussfolgerungen
- Niemals Größen oder Bauarten auf derselben Achse mischen.
- Zwillingsräder müssen stets identisch in der Größe sein.
- Markenmix auf derselben Achse ist legal, aber schlechte Praxis.
- Unterschiedliche Größen über Achsen hinweg sind erlaubt, wenn genehmigt.
- Österreich setzt strikte Winterregeln durch: 1. November bis 15. April, mit Profil- und Kettenpflicht.
- EU-Labels und 3PMSF als praktische Leitlinien für Leistungsabgleich nutzen.
Zusammenfassung
Mischbereifung ist eines jener Themen, bei denen sich Gerüchte oft schneller verbreiten als das Regelwerk. Die Wahrheit ist einfacher: Achsengleichheit ist gesetzlich vorgeschrieben, Markenkonstanz ist kluge Praxis, und saisonale Vorschriften wie in Österreich verlangen vorausschauende Planung.
Halten Sie die Richtlinien Ihrer Flotte klar, messen Sie, was Sie montieren, und Sie bleiben nicht nur gesetzeskonform, sondern halten auch Kraftstoff- und Verschleißkosten im Griff.




